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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04   

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https://dejure.org/2005,16589
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04 (https://dejure.org/2005,16589)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.08.2005 - L 11 KA 59/04 (https://dejure.org/2005,16589)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. August 2005 - L 11 KA 59/04 (https://dejure.org/2005,16589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Honorareinbehalten in den Leistungsbereichen Kieferorthopädie (KFO), Zahnersatz (ZE), Parodontose (PAR) sowie Kieferbruch/Kiefergelenk (KB/KG); Anspruch auf Auszahlung des einbehaltenden Honorars; Rechtmäßigkeit der nachträglichen Reduzierung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04
    Ebenso verhält es sich, wenn durch eine rückwirkende Umgestaltung der Rechtslage eine nur ganz unerhebliche Beeinträchtigung hervorgerufen wird (sogenannter Bagatellvorbehalt - BVerfGE 30, 367, 389; 72, 200, 258; 95, 64, 86; BSGE 81, 86, 96; BSG in SozR 4-2500 § 85 Nr. 4).

    In seiner Entscheidung vom 17.09.1997 (Az.: 6 RKa 36/97) hat das BSG eine echte Rückwirkung und damit einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes angenommen, wenn Rechtsnormen, die nach Abschluss des für die Leistungserbringung maßgeblichen Zeitraums nachträglich die punktzahlmäßige Bewertung von Leistungen reduzieren, in abgeschlossene Lebenssachverhalte eingreifen und im nachhinein den Wert der vom Vertragsarzt erbrachten Leistungen verringern.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04
    Ebenso verhält es sich, wenn durch eine rückwirkende Umgestaltung der Rechtslage eine nur ganz unerhebliche Beeinträchtigung hervorgerufen wird (sogenannter Bagatellvorbehalt - BVerfGE 30, 367, 389; 72, 200, 258; 95, 64, 86; BSGE 81, 86, 96; BSG in SozR 4-2500 § 85 Nr. 4).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04
    Ebenso verhält es sich, wenn durch eine rückwirkende Umgestaltung der Rechtslage eine nur ganz unerhebliche Beeinträchtigung hervorgerufen wird (sogenannter Bagatellvorbehalt - BVerfGE 30, 367, 389; 72, 200, 258; 95, 64, 86; BSGE 81, 86, 96; BSG in SozR 4-2500 § 85 Nr. 4).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04
    Eine belastende Rückwirkung ist daher statthaft, soweit ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand des geltenden Rechts nicht oder nicht mehr gerechtfertigt ist (BVerfGE 72, 302, 326; 88, 384, 404).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04
    Ebenso verhält es sich, wenn durch eine rückwirkende Umgestaltung der Rechtslage eine nur ganz unerhebliche Beeinträchtigung hervorgerufen wird (sogenannter Bagatellvorbehalt - BVerfGE 30, 367, 389; 72, 200, 258; 95, 64, 86; BSGE 81, 86, 96; BSG in SozR 4-2500 § 85 Nr. 4).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04
    Der Normgeber ist darüber hinaus berechtigt und verpflichtet, über die Definition und Bewertung ärztlicher Leistungen das Leistungsverhalten steuernd zu beeinflussen (BSG, Urteil vom 20. März 1996 - Az.: 6 RKa 51/95; BSGE 78, 98, 105).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04
    Materiell rechtlich sei die grundsätzliche Zulässigkeit von Honorarbegrenzungsregelungen im Bereich der Beklagten seit der Entscheidung des BSG vom 03.12.1997 (Az.: B 6 RKa 21/97) im Leistungsbereich KCH als geklärt anzusehen.
  • BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04
    Eine belastende Rückwirkung ist daher statthaft, soweit ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand des geltenden Rechts nicht oder nicht mehr gerechtfertigt ist (BVerfGE 72, 302, 326; 88, 384, 404).
  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 41/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Regelung über Vergütung bestimmter Leistungen mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04
    Ebenso verhält es sich, wenn durch eine rückwirkende Umgestaltung der Rechtslage eine nur ganz unerhebliche Beeinträchtigung hervorgerufen wird (sogenannter Bagatellvorbehalt - BVerfGE 30, 367, 389; 72, 200, 258; 95, 64, 86; BSGE 81, 86, 96; BSG in SozR 4-2500 § 85 Nr. 4).
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 18/04 R

    Vertragszahnarzt - Vollzug - Vorschriften zum degressiven Punktwert -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04
    Das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (BSG Urteil vom 27.04.2005 - B 6 KA 18/04 R).
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